Abofalle
Der Begriff „Abofalle” ist den letzten Jahren leider gerade im Internet zu leider trauriger Prominenz gekommen. Immer häufiger versuchen windige Geschäftemacher mit scheinbar großartigen und auf den ersten Blick kostenlosen Dienstleistungen ahnungslose Surfer in eben jene Abofalle zu locken. Wer sich bei diesen Lockangeboten also sofort registriert, tappt in die Abofalle und muss häufig bei nachträglicher Recherche des Kleingedruckten bzw. der ABG erkennen, dass man soeben ein Abo mit einer Mindestlaufzeit von X Monaten zu Y Euro Gebühr pro Monat gern einmalig und im Voraus zu zahlen, abgeschlossen hat.
An das Abo, von dessen Abschluss die Betroffenen oft genug ja gar nichts wissen, wird man ein paar Wochen später per Mahnung und anwaltlichem Schreiben erinnert. Wer in eine solch missliche Lage geraten ist, braucht jedoch nicht zu verzweifeln: Nach der deutschen Rechtsprechung sind Abofallen-Verträge nichtig, da sie auf sogenannten “Überraschungsklauseln” basieren. Aktuelle Urteile und Rechtsberatung können leicht gegooglet werden. In jedem Fall sollten Sie zur Verbeugung vor derlei Problemen vor Vertragsabschluss die AGB bei jeder Transaktion sehr lesen.

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